Bootfahren Bodensee

Boot mieten am Bodensee: Ratgeber, Tipps & wichtige Regeln

Den Bodensee mit einem gemieteten Motor- oder Segelboot zu erkunden, ist ein besonderes Erlebnis. Damit der Bootsausflug sicher und entspannt verläuft, sollten Sie sich jedoch bereits vor der Übernahme mit dem Boot, dem Wetter und den besonderen Vorschriften auf dem Bodensee beschäftigen.

Auf dem Bodensee gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Sie enthält unter anderem besondere Regelungen zur Führerscheinpflicht, zur Uferzone, zur Höchstgeschwindigkeit, zu Rettungsmitteln, zu Sturmwarnungen und zum Schutz von Schilf- und Wasserpflanzenbeständen. Zusätzlich müssen die örtlichen Hafenordnungen, Naturschutzregelungen und Anweisungen des Bootsvermieters beachtet werden.

Wichtig:
Lassen Sie sich vor der Abfahrt ausführlich in das Mietboot einweisen. Klären Sie insbesondere, welche Gebiete befahren werden dürfen, welche Rettungsmittel vorhanden sind und wie Sie sich bei einer technischen Störung oder einer Sturmwarnung verhalten sollen.

1. Das passende Mietboot auswählen

Nicht jedes Mietboot eignet sich für jede Besatzung und jede geplante Route. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl insbesondere die Zahl der Personen, die Erfahrung des Bootsführers, die Motorleistung und die voraussichtliche Wetterlage.

  • Zulässige Personenzahl: Die vom Vermieter angegebene maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
  • Erfahrung berücksichtigen: Wählen Sie bei geringer Bootserfahrung ein übersichtliches und einfach zu manövrierendes Boot.
  • Motorleistung prüfen: Klären Sie vor der Buchung, ob für das gewünschte Boot ein Bodenseeschifferpatent oder ein anerkanntes Ferienpatent erforderlich ist.
  • Wetterschutz: Ein Sonnendach oder Verdeck schützt vor starker Sonneneinstrahlung, ersetzt jedoch keinen geeigneten Schutz bei schlechtem Wetter.
  • Badeleiter: Wenn Sie vom Boot aus baden möchten, sollte das Boot über eine geeignete und sicher erreichbare Badeleiter verfügen.

2. Reservierung und wichtige Dokumente

Prüfen Sie bereits bei der Reservierung, welche Dokumente der Vermieter verlangt und welche Voraussetzungen für das gewünschte Boot gelten.

  • Personalausweis oder Reisepass: Führen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.
  • Schifferpatent: Bringen Sie gegebenenfalls das Bodenseeschifferpatent oder die Bescheinigung über das Ferienpatent im Original mit.
  • Reservierungsbestätigung: Kontrollieren Sie Miettag, Uhrzeit, Mietdauer, Bootstyp und vereinbarte Zusatzleistungen.
  • Zahlungsmittel: Klären Sie, ob die Mietgebühr und Kaution bar, mit Girokarte oder Kreditkarte bezahlt werden müssen.
  • Handy und Powerbank: Ein geladenes und möglichst wasserdicht geschütztes Mobiltelefon sollte an Bord sein.
Tipp:
Fotografieren oder speichern Sie die Telefonnummer des Bootsvermieters und die wichtigsten Notfallkontakte vor der Abfahrt auf mehreren Mobiltelefonen.

3. Übergabe, Einweisung und Mietvertrag

Nehmen Sie sich für die Übergabe ausreichend Zeit. Auch erfahrene Bootsführer sollten sich die Besonderheiten des jeweiligen Mietbootes erklären lassen.

  • Mietvertrag lesen: Prüfen Sie Fahrgebiet, Mietdauer, Rückgabezeit, Tankregelung, Selbstbeteiligung und mögliche Zusatzkosten.
  • Fahrgebiet klären: Fragen Sie, ob bestimmte Seeteile, Häfen oder Staatsgebiete laut Mietvertrag nicht befahren werden dürfen.
  • Steuerung erklären lassen: Lassen Sie sich Gashebel, Schaltung, Lenkung, Zündung und Not-Aus-Schalter zeigen.
  • Motor kontrollieren: Fragen Sie nach der korrekten Start- und Stoppfolge sowie nach Warnanzeigen und Kontrollleuchten.
  • Tankanzeige prüfen: Klären Sie Reichweite, Kraftstoffart und Tankregelung bei der Rückgabe.
  • Anker erklären lassen: Lassen Sie sich zeigen, wo sich Anker und Ankerleine befinden und wie diese sicher benutzt werden.
  • Rettungsmittel prüfen: Kontrollieren Sie gemeinsam mit dem Vermieter, ob für alle Personen passende Rettungswesten vorhanden sind.
  • Schäden dokumentieren: Fotografieren Sie bereits vorhandene Schäden an Rumpf, Propeller, Polstern und Ausstattung.
  • Übergabeprotokoll: Lassen Sie vorhandene Schäden schriftlich festhalten.
Vor dem Ablegen prüfen:
Rettungswesten, Anker, Leinen, Paddel oder Bootshaken, Verbandsmaterial, Beleuchtung, Lenzeinrichtung und – soweit für das Boot vorgeschrieben – Rettungswurfgerät und Feuerlöscher. Welche Ausrüstung gesetzlich erforderlich ist, hängt unter anderem von Bauart, Motorleistung und Ausstattung des Bootes ab.

4. Führerschein und Ferienpatent

Nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ist für das Führen bestimmter Motor- und Segelboote ein Bodenseeschifferpatent erforderlich.

  • Motorboote: Für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb ist ein Bodenseeschifferpatent der Kategorie A erforderlich, wenn die Maschinenleistung 4,4 kW überschreitet.
  • Segelboote: Für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche ist grundsätzlich das Bodenseeschifferpatent der Kategorie D erforderlich.
  • Segelboot mit stärkerem Motor: Überschreitet die Maschinenleistung eines Segelbootes 4,4 kW, kann zusätzlich die Kategorie A erforderlich sein.

Ferienpatent für Urlauber

Inhaber bestimmter amtlicher deutscher Befähigungsnachweise können bei der zuständigen Schifffahrtsbehörde eine befristete Anerkennung für den Bodensee beantragen. Diese Bescheinigung wird umgangssprachlich als Ferienpatent bezeichnet.

Die Anerkennung kann für höchstens 30 zusammenhängende Tage innerhalb eines Jahres erteilt werden. Sie muss rechtzeitig vor der Bootsfahrt beantragt werden. Nicht jeder ausländische oder private Bootsführerschein wird automatisch anerkannt.

Achtung:
Ein normaler Sportbootführerschein berechtigt nicht automatisch zum Führen jedes patentpflichtigen Bootes auf dem Bodensee. Die erforderliche Anerkennungsbescheinigung muss vor Fahrtbeginn vorliegen.

5. Mindestalter für den Bootsführer

Für das Führen eines Fahrzeuges gelten abhängig von Fahrzeugart und Patentpflicht unterschiedliche Altersgrenzen.

  • Das Mindestalter für das Bodenseeschifferpatent der Kategorie A beträgt grundsätzlich 18 Jahre.
  • Das Mindestalter für das Bodenseeschifferpatent der Kategorie D beträgt grundsätzlich 14 Jahre.
  • Führerscheinfreie Mietboote werden von vielen Vermietern erst ab einem vertraglich festgelegten Mindestalter überlassen.

Maßgeblich sind neben den gesetzlichen Vorschriften immer auch die Mietbedingungen des Vermieters. Ein Bootsverleih darf daher ein höheres Mindestalter verlangen.

6. Geschwindigkeit, Uferzone und Fahrregeln

Höchstgeschwindigkeit auf dem Bodensee

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem Bodensee grundsätzlich 40 km/h. Dies ist jedoch nur die absolute Obergrenze. Der Schiffsführer muss seine Geschwindigkeit jederzeit an Sicht, Wetter, Verkehr, Wellengang und Umgebung anpassen.

Die 300-Meter-Uferzone

Fahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen grundsätzlich nicht näher als 300 Meter an das Ufer oder an einen dem Ufer vorgelagerten Schilfgürtel heranfahren. Eine gesetzliche Ausnahme besteht unter anderem für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb bis zu einer Leistung von 2 kW.

Motorisierte Fahrzeuge dürfen die Uferzone insbesondere zum An- und Ablegen oder zum Stillliegen befahren. Dabei ist grundsätzlich der kürzeste Weg zu nehmen und eine Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h einzuhalten.

Uferzone richtig befahren:
Nicht unnötig parallel zum Ufer fahren. Zum Hafen, Steg oder geeigneten Stillliegeplatz auf möglichst kurzem Weg ein- beziehungsweise ausfahren und dabei höchstens 10 km/h fahren.

Ausweich- und Vorrangregeln

Die Ausweichregeln sind von Fahrzeugart, Kennzeichnung und konkreter Verkehrssituation abhängig. Eine pauschale Aussage, dass jedes Fahrgastschiff immer Vorrang hat, wäre nicht richtig.

  • Fahrzeugen mit blauem Blinklicht muss ausgewichen werden.
  • Amtlich gekennzeichnete Vorrangfahrzeuge sind besonders zu beachten.
  • Motorboote müssen insbesondere Segelfahrzeugen und gekennzeichneten Berufsfischern ausweichen.
  • Auf kreuzenden Kursen muss grundsätzlich das Fahrzeug ausweichen, das das andere an Steuerbord hat.
  • Beim direkten Entgegenkommen weichen beide Fahrzeuge grundsätzlich nach Steuerbord aus.
  • In der Nähe von Landestellen müssen die regelmäßig benutzten Bereiche der Fahrgastschiffe freigehalten werden.

Fahren Sie stets vorausschauend und vermeiden Sie knappe Begegnungen. Bei Unsicherheit sollten Kurs und Geschwindigkeit frühzeitig und eindeutig angepasst werden.

7. Alkohol am Steuer

Wer aufgrund von Alkohol, Drogen, Medikamenten, körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, darf kein Boot führen.

Das ausdrückliche Alkoholverbot greift bei gewöhnlichen Sport- und Mietbooten insbesondere ab:

  • 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration oder
  • 0,40 mg/l Alkohol in der Atemluft.

Eine Fahruntüchtigkeit kann jedoch bereits unterhalb dieser Werte vorliegen. Für Fahrgast- und Güterschiffe gelten deutlich strengere Grenzwerte.

Empfehlung:
Der Bootsführer sollte vollständig auf Alkohol verzichten. Auch geringe Mengen können Reaktionsvermögen, Gleichgewicht und Einschätzung von Geschwindigkeit und Entfernung beeinträchtigen.

8. Wetter und Sturmwarnleuchten

Der Bodensee kann sich bei Gewittern und Starkwind innerhalb kurzer Zeit stark verändern. Informieren Sie sich vor der Abfahrt über Wetter, Wind und die voraussichtliche Entwicklung während der gesamten Mietdauer.

Starkwindwarnung

Orangefarbene Sturmwarnleuchten mit ungefähr 40 Blitzen pro Minute zeigen eine Starkwindwarnung an. Es besteht die Gefahr von starken Windböen. Beobachten Sie die weitere Entwicklung genau und treffen Sie frühzeitig Sicherheitsmaßnahmen.

Sturmwarnung

Ungefähr 90 Blitze pro Minute bedeuten Sturmwarnung. Es besteht unmittelbare Sturmgefahr. Treffen Sie unverzüglich die den Umständen entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen.

Bei Sturmwarnung:
Steuern Sie abhängig von Position, Windrichtung und Verkehr rechtzeitig einen geeigneten Hafen oder einen geschützten Uferbereich an. Versuchen Sie nicht, bei aufziehendem Sturm noch quer über den See zum Ausgangshafen zurückzufahren.

Ein weit entfernter Heimathafen ist nicht automatisch das sicherste Ziel. Befolgen Sie die Anweisungen des Vermieters und wählen Sie die nächstgelegene sichere Möglichkeit.

9. Rettungswesten und Sicherheitsausrüstung

Für jede an Bord befindliche Person muss die vorgeschriebene und geeignete Rettungsausrüstung vorhanden sein. Die Anforderungen hängen von Fahrzeugart, Größe, Motorleistung und Ausstattung ab.

  • Passende Größe: Die Rettungsweste muss für Körpergewicht und Körpergröße der jeweiligen Person geeignet sein.
  • Kinderwesten: Für Kinder unter 40 kg muss eine geeignete Rettungsweste mit Kragen und entsprechendem Auftrieb vorhanden sein.
  • Einweisung: Lassen Sie sich zeigen, wie die Westen richtig angelegt und geschlossen werden.
  • Erreichbarkeit: Rettungswesten dürfen während der Fahrt nicht unter schwerem Gepäck verstaut sein.
  • Zusätzliche Ausrüstung: Abhängig vom Boot können unter anderem Rettungswurfgerät, Feuerlöscher, Verbandskasten, Beleuchtung, Lenzeinrichtung und weitere Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben sein.
Sicherheitsregel:
Kinder, Nichtschwimmer und unsichere Personen sollten die Rettungsweste während des gesamten Aufenthalts an Bord tragen. Bei schlechtem Wetter sollten alle Personen Rettungswesten anlegen.
  • Aktuelle Schifffahrtskarte verwenden: Nutzen Sie eine aktuelle Bodensee-Schifffahrtskarte oder ein geeignetes Navigationssystem.
  • Nicht auf Straßenkarten verlassen: Google Maps und vergleichbare Kartendienste ersetzen keine nautische Karte.
  • Schifffahrtszeichen beachten: Beachten Sie amtliche Schilder, Bojen, Sperrflächen und örtliche Fahrwasserkennzeichnungen.
  • Untiefen berücksichtigen: Kontrollieren Sie Wassertiefe und Position besonders in Ufernähe, vor Inseln und in flachen Buchten.
  • Hafeneinfahrten freihalten: Halten Sie sich nicht unnötig im Bereich von Hafeneinfahrten oder Landestellen auf.
  • Gastliegeplätze: Nutzen Sie nur ausdrücklich freigegebene Liegeplätze. Farb- und Belegungssysteme unterscheiden sich von Hafen zu Hafen.
  • Hafenordnung beachten: Befolgen Sie Beschilderung und Anweisungen des Hafenmeisters.

Lassen Sie sich bei der Einweisung gefährliche Flachwasserbereiche und die für Mietboote zulässigen Häfen zeigen. Planen Sie Ihre Route so, dass ausreichend Zeitreserven für Wetteränderungen und die Rückfahrt bleiben.

11. Baden vom Mietboot

Baden Sie nur an einer geeigneten und übersichtlichen Stelle außerhalb stark befahrener Bereiche. Das Boot muss sicher stillliegen und darf nicht unkontrolliert abtreiben.

  • Motor sichern: Vor dem Einstieg ins Wasser muss jede Gefahr durch den Propeller ausgeschlossen sein. Schalten Sie den Motor aus und ziehen Sie gegebenenfalls den Zündschlüssel beziehungsweise sichern Sie den Not-Aus-Schalter.
  • Badeleiter: Prüfen Sie vor dem Baden, ob alle Personen wieder sicher an Bord gelangen können.
  • Eine Person bleibt an Bord: Nach Möglichkeit sollte eine geeignete Person auf dem Boot bleiben.
  • Strömung und Wind: Beurteilen Sie vor dem Baden, ob Wind oder Strömung Personen vom Boot wegtreiben können.
  • Hafeneinfahrten und Landestellen: Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 Metern um Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, sowie um Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten.
  • Andere Hafeneinfahrten: Auch dort darf nicht gebadet werden, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
Niemals:
Vom fahrenden Boot springen, in der Nähe eines laufenden Propellers schwimmen oder Personen unbeaufsichtigt im Wasser zurücklassen.

12. Kinder an Bord

  • Kinder sollten während des gesamten Aufenthalts an Bord eine passende Rettungsweste tragen.
  • Die Weste muss für das tatsächliche Gewicht des Kindes geeignet und korrekt geschlossen sein.
  • Kinder dürfen weder auf dem Vorschiff noch auf der Badeplattform unbeaufsichtigt bleiben.
  • Während An- und Ablegemanövern sollten Kinder sicher im Cockpit sitzen.
  • Leinen, Anker, Gashebel und Zündschlüssel müssen für kleine Kinder unerreichbar sein.
  • Ausreichend Trinkwasser, Sonnenschutz, Kopfbedeckung und warme Kleidung mitnehmen.

13. Motorausfall und technische Probleme

Bleiben Sie bei einer technischen Störung ruhig und informieren Sie alle Personen an Bord. Legen Sie gegebenenfalls Rettungswesten an und prüfen Sie zunächst die Umgebung.

  • Gashebel in Neutralstellung bringen und kontrollieren, ob der Not-Aus-Schalter korrekt eingesetzt ist.
  • Tankanzeige und sichtbare Warnanzeigen prüfen.
  • Keine technischen Eingriffe vornehmen, die der Vermieter nicht ausdrücklich erlaubt hat.
  • Position, Wassertiefe, Windrichtung und Verkehr beurteilen.
  • Den Vermieter anrufen und die Position möglichst genau übermitteln.

Wann sollte geankert werden?

Der Anker sollte nicht automatisch bei jeder Störung sofort geworfen werden. Prüfen Sie zunächst, ob die Wassertiefe, die Länge der Ankerleine und der Ankergrund geeignet sind.

Ein Ankermanöver kann sinnvoll sein, wenn das Boot andernfalls auf ein Ufer, eine Untiefe, eine Schilfzone oder in einen gefährlichen Verkehrsbereich treiben würde. In einer Fahrrinne, vor einer Hafeneinfahrt oder bei ungeeigneter Wassertiefe kann unüberlegtes Ankern dagegen zusätzliche Gefahren verursachen.

14. Verhalten im Notfall

  • Ruhe bewahren und Rettungswesten anlegen.
  • Internationale Notrufnummer: Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen wählen Sie 112.
  • Position durchgeben: Nennen Sie Koordinaten, sichtbare Orte, Häfen oder markante Uferpunkte.
  • Art des Notfalls: Beschreiben Sie Personenzahl, Verletzte, Bootsart und konkrete Gefahr.
  • Am Boot bleiben: Verlassen Sie das Boot nur, wenn dies aus unmittelbaren Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Person über Bord

  • Sofort laut „Person über Bord“ rufen und ein Rettungsmittel zuwerfen.
  • Eine Person bestimmt ausschließlich den Sichtkontakt und zeigt fortlaufend auf die Person im Wasser.
  • Getriebe auskuppeln und das Heck beziehungsweise den Propeller von der Person wegführen.
  • Kontrolliert und langsam zur Person zurückmanövrieren.
  • Vor der unmittelbaren Bergung jede Gefahr durch den Propeller ausschließen.
  • Die Person möglichst über eine Badeleiter oder die niedrigste geeignete Stelle an Bord holen.

15. Natur- und Umweltschutz

Der Bodensee ist Trinkwasserspeicher, Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und Erholungsgebiet für viele unterschiedliche Nutzer. Rücksichtnahme ist daher besonders wichtig.

  • Wasserpflanzen nicht befahren: Bestände von Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht befahren werden.
  • 25 Meter Abstand: Soweit die örtlichen Verhältnisse nicht entgegenstehen, ist zu Wasserpflanzenbeständen ein Mindestabstand von 25 Metern einzuhalten.
  • Naturschutzgebiete: Beachten Sie lokale Befahrungs-, Anlege- und Betretungsverbote.
  • Kein Müll oder Abwasser: Abfälle, Öle, Kraftstoffe und andere Stoffe dürfen nicht in den See gelangen.
  • Wellenschlag vermeiden: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit rechtzeitig in der Nähe von Ufern, Häfen, kleineren Wasserfahrzeugen und stillliegenden Booten.
  • Lärm vermeiden: Lassen Sie den Motor nicht unnötig laufen.
  • Rücksicht nehmen: Halten Sie ausreichend Abstand zu Schwimmern, Seglern, Ruderbooten, Kanus und Stand-up-Paddlern.
Jetski-Verbot:
Das Fahren mit Aqua-Scootern, Wassermotorrädern beziehungsweise Jetskis und ähnlichen Schwimmkörpern jeglicher Antriebsart ist auf dem Bodensee nach Artikel 6.15 Absatz 7 BSO verboten.

16. Rückgabe des Mietbootes

  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Rückfahrt und das Anlegemanöver ein.
  • Berücksichtigen Sie Wetter, Wind, Schiffsverkehr und gegebenenfalls das Nachtanken.
  • Halten Sie die vereinbarte Rückgabezeit ein.
  • Entfernen Sie persönliche Gegenstände und Abfälle.
  • Melden Sie Schäden, Grundberührungen oder technische Auffälligkeiten unverzüglich.
  • Lassen Sie die ordnungsgemäße Rückgabe möglichst schriftlich bestätigen.
Propeller kontrollieren:
Prüfen Sie gemeinsam mit dem Vermieter den Zustand des Propellers. Bereits leichte Grundberührungen können Schäden verursachen, die von oben nicht immer sofort erkennbar sind.

17. Häufig gestellte Fragen

Darf ich auf dem Bodensee ein Motorboot ohne Führerschein mieten?

Grundsätzlich kann ein Motorboot führerscheinfrei geführt werden, wenn seine Maschinenleistung 4,4 kW nicht überschreitet. Zusätzlich gelten die Mietbedingungen und Altersvorgaben des jeweiligen Vermieters.

Gilt der Sportbootführerschein Binnen direkt auf dem Bodensee?

Für ein patentpflichtiges Boot reicht der Sportbootführerschein allein grundsätzlich nicht aus. Bei Vorliegen eines geeigneten amtlichen Befähigungsnachweises kann jedoch vorab eine befristete Anerkennung, das sogenannte Ferienpatent, beantragt werden.

Wie lange gilt das Ferienpatent?

Die befristete Anerkennung kann für höchstens 30 zusammenhängende Tage innerhalb eines Jahres erteilt werden. Der Antrag muss vor der Fahrt bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Wie schnell darf ich auf dem Bodensee fahren?

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 40 km/h. In der 300-Meter-Uferzone dürfen motorisierte Fahrzeuge bei zulässiger Einfahrt grundsätzlich höchstens 10 km/h fahren. Örtlich können niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.

Wie nah darf ich mit einem Motorboot an das Ufer fahren?

Motorisierte Fahrzeuge müssen grundsätzlich mindestens 300 Meter Abstand zum Ufer oder zu einem vorgelagerten Schilfgürtel halten. Zum An- und Ablegen oder Stillliegen darf die Uferzone auf möglichst kurzem Weg und grundsätzlich mit höchstens 10 km/h befahren werden. Für Elektroboote bis 2 kW besteht eine gesetzliche Ausnahme von der Abstandsvorschrift.

Welche Alkoholgrenze gilt für den Bootsführer?

Das ausdrückliche Verbot gilt bei gewöhnlichen Sportbooten insbesondere ab 0,8 Promille Blutalkohol oder 0,40 mg/l Atemalkohol. Wer bereits unterhalb dieser Werte nicht mehr sicher fahren kann, darf ebenfalls kein Boot führen. Der Bootsführer sollte daher vollständig auf Alkohol verzichten.

Was bedeuten 40 Blitze pro Minute?

Ungefähr 40 Blitze pro Minute zeigen eine Starkwindwarnung an. Beobachten Sie die Wetterentwicklung besonders aufmerksam und treffen Sie frühzeitig geeignete Sicherheitsmaßnahmen.

Was bedeuten 90 Blitze pro Minute?

Ungefähr 90 Blitze pro Minute zeigen eine Sturmwarnung an. Treffen Sie unverzüglich die der Situation entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und steuern Sie je nach Position einen geeigneten Hafen oder geschützten Uferbereich an.

Darf ich vom Mietboot aus baden?

Ja, sofern das Boot sicher stillliegt und die Stelle zum Baden geeignet ist. Der Motor muss so gesichert sein, dass keine Gefahr durch den Propeller besteht. In bestimmten Bereichen um Fahrgastschiffhäfen und Landestellen ist das Baden verboten.

Darf ich in einer Schilfzone ankern?

Nein. Schilf-, Binsen- und Seerosenbestände dürfen nicht befahren werden. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist ein Mindestabstand von 25 Metern einzuhalten.

Was soll ich bei einer Grundberührung tun?

Nehmen Sie sofort Gas weg und schalten Sie den Motor aus, wenn dies gefahrlos möglich ist. Kontrollieren Sie das Boot auf Wassereinbruch und kontaktieren Sie den Vermieter. Versuchen Sie nicht, das Boot mit hoher Motorleistung gewaltsam von der Untiefe zu lösen.

Fazit:
Eine sorgfältige Einweisung, passende Rettungswesten, eine realistische Routenplanung und die Beachtung von Wetter, Sturmwarnleuchten und Bodensee-Schifffahrts-Ordnung sind die Grundlage für einen sicheren Tag mit dem Mietboot.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Ratgeber vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine verbindliche Auskunft einer Schifffahrtsbehörde oder die Einweisung durch den Bootsvermieter. Maßgeblich sind die aktuelle Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, örtliche Vorschriften, behördliche Anordnungen und die Bedingungen des jeweiligen Vermieters.
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