Bootfahren Bodensee
Vorgeschriebene Pflichtausrüstung nach der Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO)
Der Bodensee ist als internationales Gewässer ein anspruchsvolles Revier, in dem die Sicherheit an oberster Stelle steht. Um ein einheitliches Sicherheitsniveau zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz zu gewährleisten, regelt die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) detailliert, welche Ausrüstung an Bord mitzuführen ist. Verstöße gegen diese Ausrüstungspflicht können bei Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
1. Rettungsmittel und Schwimmwesten
„Für jede an Bord befindliche Person, deren Körpergewicht 15 kg oder mehr beträgt, muss ein Rettungsmittel mit mindestens 100 N Auftrieb [...] vorhanden sein.“ (BSO Art. 13.20, Abs. 3)
Sicherheit beginnt bei der persönlichen Schutzausrüstung. Am Bodensee ist für jede Person an Bord ein passendes Rettungsmittel zwingend vorgeschrieben.
- Ohnmachtssichere Westen: Vorgeschrieben sind Westen mit Kragen, die den Kopf über Wasser halten (mind. 100 Newton).
- Kinderwesten: Für Kinder unter 15 kg sind spezielle, dem Körpergewicht entsprechende Rettungsmittel mitzuführen.
- Rettungsringe: Boote mit einer Länge über 7 Metern müssen zusätzlich einen Rettungsring mit Wurfleine mitführen.
2. Feuerlöscher und Brandschutz
„Fahrzeuge mit Maschinenantrieb [...] müssen mit mindestens einem amtlich geprüften und zugelassenen Feuerlöscher von mindestens 2 kg Füllmasse ausgerüstet sein.“ (BSO Art. 13.21)
Ein Brand an Bord ist eine der größten Gefahren auf dem Wasser. Die BSO schreibt daher für fast alle motorisierten Fahrzeuge Feuerlöscher vor.
- Pflicht bei Innenbordmotoren und Außenbordern über 4,4 kW (6 PS).
- Pflicht bei Booten mit fest eingebauten Koch- oder Heizanlagen.
- Die Feuerlöscher müssen regelmäßig (alle 2 Jahre) durch einen Sachkundigen geprüft werden.
3. Schallsignalanlagen und Lichtsignale
„Fahrzeuge müssen mit einem Gerät für Schallsignale ausgerüstet sein, das mindestens die Abgabe der vorgeschriebenen Signale ermöglicht.“ (BSO Art. 4.01)
Um bei Nebel oder in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen, ist eine akustische Warneinrichtung unerlässlich.
- Kleine Fahrzeuge: Ein einfaches Signalhorn oder eine Trillerpfeife ist ausreichend.
- Motorboote: Fest installierte elektrische Hörner oder druckluftbetriebene Signalgeber.
- Licht: Bei Nachtfahrten oder unsichtigem Wetter müssen die vorgeschriebenen Positionslichter (Rot/Grün/Weiß) geführt werden.
4. Ankergeschirr und Festmacheleinen
„Fahrzeuge müssen mit einem ausreichenden Ankergeschirr sowie mit Festmacheleinen ausgerüstet sein.“ (BSO Art. 13.20, Abs. 1)
Ein Anker dient nicht nur dem gemütlichen Aufenthalt in der Bucht, sondern ist ein wichtiges Sicherheitsinstrument bei Motorausfall, um das Abdriften in gefährliche Bereiche oder Schilfzonen zu verhindern.
- Der Anker muss in Gewicht und Bauart zum Bootstyp passen.
- Die Ankerleine muss ausreichend lang und reißfest sein (Faustformel: 3- bis 5-fache Wassertiefe).
- Zusätzlich müssen mindestens zwei Festmacheleinen in ausreichender Länge an Bord sein.
5. Kennzeichnung und Schiffsnummern
„Fahrzeuge, die auf dem Bodensee zugelassen sind, müssen an beiden Bugseiten mit dem ihnen zugeteilten Kennzeichen versehen sein.“ (BSO Art. 2.01)
Jedes zulassungspflichtige Boot benötigt ein Kennzeichen, das von den Schifffahrtsämtern vergeben wird.
- Sichtbarkeit: Die Nummern müssen in heller Farbe auf dunklem Grund (oder umgekehrt) und mindestens 8 cm hoch sein.
- Zulassungsurkunde: Das Original der Urkunde muss bei jeder Fahrt an Bord mitgeführt werden.
6. Notzeichen und Erste Hilfe
Über die Basisausrüstung hinaus gibt es Gegenstände, die je nach Schiffsgröße zur Pflicht werden oder dringend empfohlen sind.
- Notzeichen: Boote mit Kajüte oder über 7m Länge müssen rote Handfackeln oder ein vergleichbares Not-Lichtsignal mitführen.
- Erste-Hilfe: Ein Verbandskasten nach DIN-Norm ist zwar kein explizites BSO-Gesetz für alle Kleinfahrzeuge, gehört aber zur seemännischen Sorgfaltspflicht.
- Pütz & Ölfesthaltung: Ein Eimer (Pütz) und ein Schöpfgefäß sowie ein Lappen zur Aufnahme von Ölresten im Motorraum sind Pflicht.
7. Fazit & Sicherheitstipp
Die Einhaltung der BSO-Vorgaben schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern rettet im Ernstfall Leben. Der Bodensee kann bei Sturmwarnung (Starkwind- oder Sturmwarnleuchten am Ufer) sehr schnell gefährlich werden. Prüfen Sie daher vor jedem Saisonstart, ob Ihre Westen noch gewartet sind und der Feuerlöscher noch Druck hat.
