Bootfahren Bodensee

Wasserski und ähnliche Sportarten auf dem Bodensee

Rechtsgrundlage für die Schifffahrt auf dem Bodensee

(Regelungen gemäß Artikel 6.15 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung – BSO)

Das Fahren mit Wasserski und ähnlichen Geräten wie Wakeboards oder Wakesurfbrettern, die auf der Heckwelle eines vorausfahrenden Bootes gleiten, ist auf dem Bodensee erlaubt – jedoch nur unter klar definierten Bedingungen.

Was ist erlaubt – und was nicht?

  • Nur bei Tag und klarer Sicht: Das Fahren ist ausschließlich tagsüber und nur bei klarer Sicht zulässig.
  • Verbot in der Uferzone: In der 300-Meter-Uferzone ist das Wasserskifahren grundsätzlich verboten. Die zuständige Behörde kann jedoch bestimmte Bereiche als Startgassen freigeben – gegebenenfalls auch mit abweichender Geschwindigkeitsregelung.
  • Begleitperson erforderlich: Das ziehende Boot muss neben dem Schiffsführer eine geeignete Begleitperson an Bord haben, die den Wassersportler sowie das Schleppseil ständig beobachtet.
  • Mindestabstand 50 Meter: Das Boot und der Wassersportler müssen einen Abstand von mindestens 50 Metern zu anderen Fahrzeugen und Badenden einhalten.
  • Schleppseil-Vorgaben: Das Schleppseil darf nicht elastisch sein und nicht lose im Wasser nachgezogen werden.
  • Nur zwei Personen erlaubt: Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig geschleppt werden.
  • Keine Fluggeräte: Das Schleppen von Flugdrachen, Fallschirmdrachen oder ähnlichen Flugkörpern ist nicht gestattet.

Diese Regelungen sind in Artikel 6.15 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) festgelegt und dienen der Sicherheit aller Wassersportler, Schwimmer und Bootsnutzer sowie dem Schutz der Natur am und im See.