Bootfahren Bodensee

Wasserski & Wakeboarden auf dem Bodensee: Regeln der BSO

Das Gleiten über den See auf Wasserskiern, Wakeboards oder Wakesurfbrettern gehört zu den aufregendsten Erlebnissen auf dem Wasser. Damit der Spaß sicher bleibt und weder Natur noch Mitmenschen gefährdet werden, regelt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) in Artikel 6.15 genau, was erlaubt ist.

1. Grundlegende Voraussetzungen (Art. 6.15 BSO)

„Das Wasserskifahren ist nur bei Tag und klarer Sicht zulässig. Der Schiffsführer des schleppenden Fahrzeugs muss von einer geeigneten Person begleitet sein, die den Wasserskifahrer und das Schleppseil beobachtet.“ (BSO Art. 6.15, Abs. 1 & 2)

Wer Wassersportler schleppt, trägt eine hohe Verantwortung. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie niemals alleine als Schiffsführer agieren dürfen, wenn jemand am Seil hängt.

  • Sichtverhältnisse: Bei Nebel, starkem Regen oder nach Sonnenuntergang ist das Schleppen verboten.
  • Anzahl der Personen: Es dürfen maximal zwei Personen gleichzeitig geschleppt werden.

2. Die Rolle der Begleitperson

Die Begleitperson ist das „Auge nach hinten“. Sie muss physisch und geistig in der Lage sein, Gefahrensituationen sofort an den Schiffsführer zu melden. In der Regel muss diese Person mindestens 12 Jahre alt sein, um als „geeignet“ zu gelten.

3. Fahrverbote & Startgassen (300m-Regel)

„Das Wasserskifahren ist in der Uferzone (bis 300 Meter Abstand zum Ufer) grundsätzlich verboten.“ (BSO Art. 6.15, Abs. 3)

Die Uferzone ist Schutzzone für Badende und die Natur. Dennoch gibt es Ausnahmen:

  • Startgassen: Die Behörden können spezielle Zonen ausweisen, in denen das Starten und Landen erlaubt ist.
  • Kürzester Weg: Auch in Startgassen muss die Uferzone auf dem kürzesten Weg verlassen werden.

4. Abstände und Ausrüstung

Um Unfälle mit anderen Booten oder Schwimmern zu vermeiden, gelten strikte Abstandsregeln:

  • 50 Meter Mindestabstand: Dieser Abstand muss zu anderen Fahrzeugen und Badenden jederzeit eingehalten werden.
  • Das Schleppseil: Es darf nicht elastisch sein. Ein loses Nachziehen des Seils im Wasser ohne Sportler ist verboten, da es eine Gefahr für andere Propeller darstellt.

5. Was streng untersagt ist

„Das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Fallschirmdrachen und ähnlichen Geräten) ist nicht gestattet.“ (BSO Art. 6.15, Abs. 6)

Neben Fluggeräten gibt es weitere Verbote, die oft missverstanden werden:

  • Wakesurfen in der Uferzone: Auch wenn das Board nicht am Seil hängt, ist das Surfen auf der Heckwelle innerhalb der 300m-Zone aufgrund des Wellenschlags untersagt.
  • Nachtruhe: Sobald die Sonne untergeht, müssen die Boards eingepackt werden.

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