Bootfahren Bodensee

Rechtliches Bootfahren Bodensee

Hinweis zur rechtlichen Information

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen zur Schifffahrt auf dem Bodensee stellen keine vollständige Darstellung der geltenden Vorschriften dar. Es handelt sich lediglich um einen allgemeinen Überblick und Auszüge aus der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) sowie weiteren Regelungen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Jede Bootsführerin und jeder Bootsführer ist verpflichtet, sich eigenverantwortlich über die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Die vollständige Fassung der BSO ist beispielsweise auf der offiziellen Seite des Landes Bayern abrufbar:

Rechtsgrundlage für die Schifffahrt auf dem Bodensee

Für alle Wassersportler und Schiffsführer auf dem Bodensee gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Diese grenzüberschreitende Verordnung wurde von Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam erlassen und regelt umfassend die Schifffahrt auf dem Bodensee sowie angrenzenden Gewässern wie dem Untersee und dem Seerhein. Die BSO enthält unter anderem Vorschriften zu Führerscheinpflichten, Bootszulassungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Sicherheitsvorgaben und dem Verhalten auf dem Wasser. Sie ist somit die wichtigste gesetzliche Grundlage für den sicheren und geregelten Bootsverkehr auf dem Bodensee.

Bodenseeschifferpatent

Um ein Boot auf dem Bodensee zu führen, benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent (BSP), da dieses speziell für den Bodensee vorgeschrieben ist. Sollten Sie dieses Patent nicht besitzen und nur vorübergehend auf dem Bodensee fahren wollen, können Sie ein sogenanntes Ferienpatent beantragen. Dieses ist einen Monat gültig und setzt den Besitz eines gültigen amtlichen Befähigungsnachweises – zum Beispiel den Sportbootführerschein Binnen – voraus.

Boote unter 4,4 kW (6 PS) Motorleistung

Wenn Ihr Boot eine Motorleistung von weniger als 4,4 kW (6 PS) hat, benötigen Sie kein Bodenseeschifferpatent (BSP) und auch keinen Sportbootführerschein. Sie dürfen solche Boote auf dem Bodensee ohne besonderen Befähigungsnachweis führen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Segelbooten mit einer Segelfläche ab 12 m² weiterhin das BSP der Kategorie D erforderlich ist. Unabhängig von der Führerscheinpflicht gelten die allgemeinen Vorschriften der Bodensee-Schifffahrtsordnung, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Geschwindigkeit und Alkoholgrenzen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Bodensee

Bitte beachten Sie, dass auf dem Bodensee bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten, die in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) festgelegt sind. Diese Regelungen dienen der Sicherheit aller Wassersportler und dem Schutz der Uferzonen.

Gemäß Artikel 6.02 der BSO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem offenen See 40 km/h. In der Uferzone, also innerhalb eines Abstandes von 300 Metern zum Ufer, ist die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt. Hier muss zudem der kürzeste Weg zum oder vom Ufer gewählt werden.

Für angrenzende Rheinabschnitte wie den Seerhein gelten abweichende Regelungen. Laut Artikel 10.03 der BSO liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort bei 10 km/h in der Bergfahrt und 20 km/h in der Talfahrt.

Abstand zum Ufer auf dem Bodensee

Gemäß der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO), insbesondere Artikel 6.11, gelten für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb folgende Regelungen:

  • Mindestabstand von 300 Metern zum Ufer oder zu vorgelagerten Schilfgürteln.
  • Ausnahmen bestehen lediglich zum An- oder Ablegen oder zum Stillliegen.
  • In diesen Fällen ist der kürzeste Weg zum oder vom Ufer zu wählen und die Geschwindigkeit auf maximal 10 km/h zu begrenzen.

Zudem dürfen Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen nicht befahren werden. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist ein Mindestabstand von 25 Metern einzuhalten.

Diese Vorschriften dienen dem Schutz der sensiblen Uferzonen und der dort lebenden Flora und Fauna. Wir bitten alle Bootsführer, diese Regelungen zu beachten und Rücksicht auf die Natur zu nehmen.

Mindestausrüstung für Boote auf dem Bodensee

Gemäß der BSO müssen Boote auf dem Bodensee mit bestimmten Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Rettungsmittel: Für jede an Bord befindliche Person muss eine geeignete Schwimmhilfe oder Rettungsweste vorhanden sein.
  • Signalgeräte: Abhängig von der Größe und Art des Bootes sind geeignete Schallsignalmittel erforderlich.
  • Anker und Leinen: Ein geeigneter Anker mit ausreichender Leine ist mitzuführen.
  • Feuerlöscher: Boote mit Innenbordmotoren oder mit Koch- und Heizeinrichtungen müssen mit einem geeigneten Feuerlöscher ausgestattet sein.
  • Beleuchtung: Für Fahrten bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind entsprechende Navigationslichter vorgeschrieben.

Die genauen Anforderungen können je nach Bootstyp variieren. Es wird empfohlen, sich vor Fahrtantritt über die spezifischen Ausrüstungsvorschriften zu informieren.

📄 Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Bau- und Ausrüstungsvorschriften finden Sie auf der Website des Landratsamts Bodenseekreis: