Gemäß Artikel 6.15 Absatz 7 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) ist das Fahren mit Wassermotorrädern – wie Jetskis, Jetbikes oder anderen ähnlichen Fahrzeugen – auf dem Bodensee ausdrücklich verboten. Das Verbot gilt unabhängig von der Antriebsart, also sowohl für Verbrennungsmotoren als auch für elektrische Antriebe. Ebenso untersagt ist der Einsatz von Sportgeräten mit Wasserstrahlantrieb, wie z. B. Wakeboards oder Flyboards, wenn diese durch ein Wasserfahrzeug oder Schwimmkörper betrieben oder zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung wurde eingeführt, um den Bodensee als schützenswertes Natur- und Erholungsgebiet zu bewahren. Besonders die sensiblen Uferbereiche, die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt sowie die Sicherheit der übrigen Seebenutzer und Badegäste stehen hier im Vordergrund. Der Lärm, die Wellenbildung und die hohe Geschwindigkeit von Jetskis stellen eine erhebliche Beeinträchtigung für Natur, Umwelt und andere Wassersportler dar.
Wer dennoch mit einem Jetski auf dem Bodensee unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern sowie möglichen weiteren Maßnahmen rechnen.